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Industrielle Abfälle

Skelv erbringt umfassende Dienstleistungen für Einzelhandelsketten und Produktionsbetriebe. Dieser Service umfasst das Einsammeln (Transport und Entsorgung) von fast allen Arten von Abfällen. Durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Sammelstellen, Transportunternehmen, Aufbereitungsanlagen (Recyclingunternehmen) oder Abfallentsorgungseinrichtungen können wir optimale Abholbedingungen bieten.

Industrieabfälle sind ein Nebenprodukt des Produktionsprozesses und fallen in vielen Wirtschaftszweigen an. Sie entstehen in Produktionsbetrieben, auf Baustellen, in Fabriken, aber auch in Lagerhäusern, Autowerkstätten oder medizinischen Einrichtungen. Die Klassifizierung umfasst zwei Gruppen. Zum einen handelt es sich um feste Abfälle (Karton und Papier, Metallschrott, Holz, Kunststoffverpackungen). Die andere Gruppe umfasst die flüssigen Stoffe – Wasser, das in Anlagen verwendet wird, Öle und Erdölstoffe, Schlämme sowie Farben und Lacke. Angesichts ihrer Auswirkungen auf die Umwelt können einige von ihnen als gefährlich eingestuft werden.

Nachstehend finden Sie eine Liste ausgewählter Abfälle, die wir abholen.

02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 01 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 80 Bagasse, Schlämme und andere Abfälle aus der Verarbeitung von pflanzlichen Produkte (ausgenommen 02 03 81)
02 03 81 Abfälle aus der Herstellung von Tierfutterwerk
02 03 82 Tabakabfälle
02 03 99 Abfälle a. n. g.
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 09 Kalkschlammabfälle
03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
07 02 13 Kunststoffabfälle
07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 02 80 Abfälle aus der Gummiindustrie und der Gummiproduktion
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04 Verpackungen aus Holz
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 gemischte Verpackungen
15 01 07 Verpackungen aus Glas
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände von Gefahrstoffen enthalten oder mit diesen verunreinigt sind (z. B. mit Pflanzenschutzmitteln der Gift- und Giftklasse I und II)
15 01 99 Verpackungen aus Textilien
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03, 16 03 80 fallen
16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05, 16 03 80 fallen
16 03 80 Überfällige oder nicht zum Verbrauch geeignete Lebensmittel
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)
17 02 01 Holz
17 02 02 Glas
17 02 03 Kunststoffe
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 Aluminium
17 04 05 Eisen und Stahl
17 04 07 gemischte Metalle
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost (unbrauchbar)
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 02 Eisenmetalle
19 12 03 Nichteisenmetalle
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 05 Glas
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08 Textilien
19 12 29 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)